CFG Finance GmbH

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CFG Finance GmbH

CFG.Wer ist CFG?

CFG.News

  • 27.10.2011 Analyse des Kreditversicherers Euler...
  • 06.10.2011 Pressemitteilung Deutscher Factoring...
  • 15.09.2011 Pressemitteilung Atradius Studie...
  • 27.07.2011 Griechenlandkrise: Nur die...
  • 12.07.2011 Atradius Studie: Unternehmen aus...
  • 14.06.2011 Pressemitteilung Euler Hermes...

CFG.Philosophie

Kompetent - unabhängig - flexibel

Seit der Gründung hat sich die CFG Finance GmbH mit einem einzigartigen Leistungsangebot und intelligenten Gesamtlösungen als starker Partner für die Finanzierung und Sicherung von Aktivvermögen auf dem deutschen Markt etabliert.

Die Stärke der CFG Finance GmbH sind qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter, die unsere Kunden unabhängig und kompetent beraten. Die flexiblen Konzepte der CFG Finance GmbH richten wir dabei ganz auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens aus. So erzielen wir ein starkes finanzwirtschaftliches Fundament für Ihre strategische Unternehmensausrichtung.

Wir vernetzen Einzellösungen aus den Bereichen Kreditversicherung, Factoring, Kapital und Leasing zu intelligenten Gesamtlösungen, die individuell auf den Kunden zugeschnitten werden. Zusätzliche Leistungen wie die Vertrauensschadenversicherung und Kautionsversicherung komplettieren das Konzept.

Unsere Kunden profitieren zudem von einem deutschlandweiten Netzwerk aus erfahrenen Partnern, die das Portfolio der CFG Finance GmbH um weitere Dienstleistungen ergänzen. So können wir deutschlandweit schnell, flexibel und nach höchstem Qualitätsstandard reagieren.

CFG.Netzwerk

Die CFG arbeitet in einem Netzwerk von Beratern und Maklern. Dies folgt konsequent dem Gedanken „Wir machen das, was wir exzellent beherrschen“.

Für ergänzende Dienstleistungen, wie

  • Klassische Assekuranz
  • Unternehmensberatung

verfügen wir über ein umfangreiches Netz an Kooperationspartnern.

Wir legen Wert darauf, dass unsere Partner die gleichen, hohen Qualitätsstandards

Nutzen Sie die CFG als empfehlende Gesellschaft.

CFG.AGB

AGB-CFG 2010

Wir haben hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Ansicht oder zum Download hinterlegt.

1. Vertragsgegenstand
Die CFG betreut, verwaltet und vermittelt neue und bestehende Kredit-, Vertrauensschadens- und Kautionsversicherungsverträge für den Auftraggeber gegenüber Kreditversicherungsgesellschaften (nachfolgend "Anbieter" genannt), sowie neue Factoringverträge gegenüber Factoringgesellschaften und wirkt bei der Erfüllung (z.B. Schadensbearbeitung) mit. Sie nimmt bei der Auswahl der Versicherungen und Versicherer die bedarfsspezifischen Interessen des Auftraggebers wahr.

2. Aufgaben der CFG
Die CFG prüft unter Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse und Bedürfnisse den Bedarf des Auftraggebers, einschließlich der Analyse des Risikos. Auf der Grundlage marktweiter Produktprüfung vermittelt und betreut die CFG -ggf. nach Absprache mit dem Auftraggeber- als notwendig erachtete Kredit-, Vertrauensschadens- und/oder Kautionsversicherungsverträge sowie Factoringverträge von den jeweiligen Anbietern, unter der Prämisse, dass diese Anbieter der Aufsicht der BA für Finanzdienstleistungen (BAFin) unterliegen (Sitz oder Niederlassung in Deutschland) sowie Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten.

3. Aufgaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die CFG über sämtliche bestehende Verhältnisse und risikorelevante Umstände im Rahmen von Kredit-, Vertrauensschadens-, Kautionsversicherungs- und Factoringverträgen, auch soweit sie sich noch in der Anbahnung befinden, zu unterrichten. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt zur Haftungsfreiheit der CFG.

4. Vergütung
Die Vergütung der CFG für die vermittelten und betreuten Verträge ist Bestandteil der Versicherungs- und/oder Factoringprämie und wird von dem jeweiligen Anbieter vergütet. Der Auftraggeber schuldet mithin der CFG keine zusätzliche Vergütung, soweit kein Beraterhonorar vereinbart ist. Eine solche Honorarvereinbarung wäre separat zu schließen und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

5. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung durch den Auftraggeber. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Vollmacht gemäß Nr. 6 kann jederzeit widerrufen werden.

6. Maklervollmacht
Der CFG wird die Vollmacht erteilt, den Auftraggeber vollumfänglich gegenüber Kreditversicherungsgesellschaften und deren Tochtergesellschaften bzw. allen in Verbindung mit den zu betreuenden Verträgen stehenden Gesellschaften zu vertreten. Die CFG ist bevollmächtigt, Kredit-, Vertrauensschadens und/oder Kautionsversicherungsverträge mit den Anbietern - nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber - abzuschließen, umzudecken, zu ändern oder zu kündigen. Die CFG ist zudem bevollmächtigt, gegenüber den Kreditversicherern sämtliche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (z.B. hinsichtlich Bedingungen, Klauseln, sonstige Vertragsinformationen).

7. Haftung
Die Haftung der CFG wird gegenüber dem Auftraggeber, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf 3.000.000 € pro Schadensfall und Kalenderjahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die CFG hält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Abdeckung dieser Summe vor. Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Maklervertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Maklervertrags.

8. Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber willigt ein, dass die von der CFG angesprochenen Anbieter in erforderlichem Umfang Daten erhalten und diese zur Beurteilung des Risikos, zur Abwicklung der Rückversicherung und Ansprüche an andere Versicherer und Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen bzw. künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass die Anbieter, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Vertragsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Dies gilt auch für die Einsichtnahme in elektronisch gespeicherte Vertragsdaten (z.B. Limitlisten, Schadensfälle). Einem Onlinezugang zu diesen Daten stimmt der Auftraggeber hiermit zu.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

9.2 Vermittlerregister
Die CFG ist unabhängiger Versicherungsmakler und bei der IHK Mittlerer Niederrhein unter D-7R2M-CLSUO-74 als Versicherungsvermittler gemäß §34d GewO eingetragen. Die Prüfung ist u.a. unter www.vermittlerregister.de möglich. Die CFG hält keine Beteiligung am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen eine Beteiligung am Stimmrecht oder Kapital der CFG.

9.3. Rechtsnachfolge
Alle in diesem Vertrag aufgeführten Rechte und Pflichten des Maklers gelten auch für seine Rechtsnachfolger. In eine Datenweitergabe bei einer Bestandsübertragung im Falle des Satzes 1 willigt der Auftraggeber ein.

9.4 Sonstiges
Änderungen, Ergänzungen oder die Beendigung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Mönchengladbach.